Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 3.500 € Beratungskosten (netto) pro Beratung. Wie viel davon übernommen wird, hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab.
Pro Unternehmen sind höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr möglich, insgesamt fünf während der Laufzeit der Richtlinie.
Was wird gefördert?
Individuelle Beratungen zu organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei uns zum Beispiel:
- Datenschutz-Quick-Check und Bestandsaufnahme
- NIS2-Gap-Analyse
- Prüfung der IT-Sicherheitsrichtlinie
- Konzept für den KI-Einsatz
Nicht gefördert werden die laufende Tätigkeit als DSB oder ISB, Seminare sowie überwiegend rechtliche Beratung.
Wer ist berechtigt?
- Unternehmen und Freie Berufe, also auch Arztpraxen
- weniger als 250 Beschäftigte
- Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €
Ausgeschlossen sind unter anderem gemeinnützige Einrichtungen sowie Einrichtungen in überwiegend öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft. Das betrifft häufig Pflegeeinrichtungen.
So läuft es ab
- 1
Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Einrichtung förderberechtigt ist und welche Leistung passt.
- 2
Sie stellen den Antrag online beim BAFA, bevor die Beratung beginnt. Erst nach der Bestätigung starten wir.
- 3
Nach der Beratung erhalten Sie Bericht und Rechnung. Diese reichen Sie als Verwendungsnachweis ein und bekommen den Zuschuss ausgezahlt.
Förderung prüfen lassen
Wir klären im kostenlosen Erstgespräch, ob und wie Sie gefördert werden können.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14.12.2022 in der Fassung vom 12.12.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
