Beratung mit BAFA-Förderung

Über das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, auch zu Datenschutz und IT-Sicherheit.

Wichtig: Anträge sind nach der aktuellen Richtlinie nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 3.500 € Beratungskosten (netto) pro Beratung. Wie viel davon übernommen wird, hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab.

Alte Bundesländer inkl. Berlin 50 % Zuschuss bis 1.750 € pro Beratung
Neue Bundesländer, Regionen Lüneburg und Trier 80 % Zuschuss bis 2.800 € pro Beratung

Pro Unternehmen sind höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr möglich, insgesamt fünf während der Laufzeit der Richtlinie.

Was wird gefördert?

Individuelle Beratungen zu organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei uns zum Beispiel:

  • Datenschutz-Quick-Check und Bestandsaufnahme
  • NIS2-Gap-Analyse
  • Prüfung der IT-Sicherheitsrichtlinie
  • Konzept für den KI-Einsatz

Nicht gefördert werden die laufende Tätigkeit als DSB oder ISB, Seminare sowie überwiegend rechtliche Beratung.

Wer ist berechtigt?

  • Unternehmen und Freie Berufe, also auch Arztpraxen
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €

Ausgeschlossen sind unter anderem gemeinnützige Einrichtungen sowie Einrichtungen in überwiegend öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft. Das betrifft häufig Pflegeeinrichtungen.

So läuft es ab

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    Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Einrichtung förderberechtigt ist und welche Leistung passt.

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    Sie stellen den Antrag online beim BAFA, bevor die Beratung beginnt. Erst nach der Bestätigung starten wir.

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    Nach der Beratung erhalten Sie Bericht und Rechnung. Diese reichen Sie als Verwendungsnachweis ein und bekommen den Zuschuss ausgezahlt.

Förderung prüfen lassen

Wir klären im kostenlosen Erstgespräch, ob und wie Sie gefördert werden können.

Erstgespräch vereinbaren

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14.12.2022 in der Fassung vom 12.12.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.