ChatGPT in der Praxis: Was ist erlaubt?
Wo KI-Tools helfen und wo Patientendaten tabu sind.
ChatGPT, Copilot und ähnliche Programme sind schnell zur Hand: ein Aushang fürs Wartezimmer, eine Stellenanzeige, die Antwort auf eine schwierige E-Mail. Das spart Zeit und ist in vielen Fällen völlig in Ordnung. Heikel wird es, sobald Patientendaten ins Spiel kommen. Dieser Beitrag zeigt, wo die Grenze verläuft.
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Wie gut ist Ihre Praxis aufgestellt? Unser kostenloser KI-Check zeigt Ihnen in zwei Minuten, wo Sie beim Einsatz von KI nach AI Act und DSGVO stehen. Ihre Antworten verlassen dabei Ihren Browser nicht.
Was ohne Bedenken geht
Solange keine Daten von Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitenden eingegeben werden, ist ChatGPT ein nützliches Werkzeug. Zum Beispiel für:
- Aushänge, Hinweise im Wartezimmer und Texte für die Website,
- Stellenanzeigen und Entwürfe für allgemeine Schreiben,
- Briefvorlagen mit Platzhaltern statt echter Namen,
- verständliche Erklärungen allgemeiner medizinischer Themen für Patientenmerkblätter,
- Ideen und Gliederungen, etwa für eine Teambesprechung.
Auch hier gilt: Ergebnisse immer lesen und prüfen. ChatGPT formuliert überzeugend, liegt aber manchmal sachlich falsch.
Wo Patientendaten tabu sind
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten der DSGVO (Art. 9). Hinzu kommt die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB). In frei verfügbare Chatbots mit privatem oder kostenlosem Konto gehören deshalb keine Patientendaten. Dazu zählen nicht nur Name und Geburtsdatum, sondern alles, was eine Person erkennbar macht: Befunde, Arztbriefe, Laborwerte, Fotos oder eine Kombination aus Alter, Wohnort und seltener Diagnose.
Den Namen zu löschen reicht oft nicht. Eine seltene Erkrankung in einer kleinen Gemeinde kann eine Person auch ohne Namen erkennbar machen. Wer unsicher ist, gibt im Zweifel keine Falldetails ein.
Was ist mit Business-Versionen?
Für Geschäftskunden gibt es Varianten mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und der Zusage, Eingaben nicht zum Training zu nutzen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, aber noch keine Freigabe für Patientendaten. Offen bleiben unter anderem die Schweigepflicht, die Übermittlung in Drittländer und die Frage, wer im Team was eingeben darf. Bevor Patientendaten in ein KI-Tool gelangen, sollten Sie das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen und schriftlich festhalten.
Keine Diagnose per Chatbot
ChatGPT ist kein Medizinprodukt. Für Diagnose- oder Therapieentscheidungen ist es nicht gedacht und nicht zugelassen. Wer es als Gedankenstütze nutzt, bleibt voll verantwortlich für das Ergebnis. Ein KI-Vorschlag ersetzt nie die eigene fachliche Prüfung.
Chatbots im Kontakt mit Patienten
Beantwortet ein Chatbot oder Telefonassistent Anfragen von Patientinnen und Patienten, müssen diese erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Das verlangt der AI Act seit August 2026 (Art. 50). Ein kurzer Hinweis zu Beginn des Gesprächs genügt in der Regel.
So schaffen Sie Klarheit im Team
In vielen Praxen nutzt das Team ChatGPT längst, oft ohne dass die Leitung davon weiß. Verbieten hilft selten. Besser sind klare Regeln:
- Bestandsaufnahme: Fragen Sie offen, wer welche KI-Tools wofür nutzt. Einen ersten Überblick über Ihre Handlungsfelder gibt unser KI-Check.
- Freigegebene Tools festlegen: Am besten Firmenkonten statt privater Zugänge.
- Regeln aufschreiben: Was ist erlaubt, was nicht, wer ist Ansprechpartner? Unser Merkblatt im PDF hilft dabei.
- Team schulen: Der AI Act verlangt ohnehin, dass Mitarbeitende im Umgang mit KI geschult sind. Mehr dazu in unserem Beitrag zur KI-Kompetenzpflicht.
Das Merkblatt im PDF fasst die Regeln auf einer Seite zusammen. Tragen Sie Ihre freigegebenen Tools und eine Ansprechperson ein und hängen Sie es im Team aus.
Sie möchten KI in Ihrer Praxis sicher einsetzen? Wir erstellen mit Ihnen eine KI-Nutzungsrichtlinie, prüfen Ihre Tools und schulen Ihr Team. Mehr unter KI im Gesundheitswesen.
